Ausfuhranmeldung erstellen lassen
Die Durchführung von Drittlandsgeschäften verlangt nach fundiertem Fachwissen rund um die Erstellung der Zollpapiere und der Ausfuhranmeldung. Schon ein kleiner Fehler beim Ausfüllen der Dokumente kann zu unerwünschten Verzögerungen im Export führen, so dass sich Lieferungen verzögern und der Kunde ungewöhnlich lange auf seine Lieferung warten muss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Zollanmeldung, bei der Erstellung der Zollpapiere und bei der Ausfuhranmeldung, damit der Ablauf für Sie so bequem wie möglich ist. Bei der Vorbereitung der Papiere für die Ausfuhr gehen wir bundesweit schnell und kundenorientiert vor. Lassen Sie Ausfuhrbegleitdokument, Zollanmeldung und Co. für den Export Ihrer Waren von unseren Fachleuten erstellen, oder holen Sie eine umfassende Beratung ein und profitieren Sie zusätzlich von zügigen Abläufen zu günstigen Kosten.
Keine Ausfuhr aus der EU ohne präzise Dokumentation
Sobald eine Ware die Europäische Union verlässt, ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Export in die Schweiz, nach Belarus, nach Russland oder in die Vereinigten Staaten von Amerika handelt. Gerne erstellen wir eine Ausfuhranmeldung für Ihre Lieferung und leiten den nötigen Prozess für Sie in die Wege. Transparente Abläufe und ein hoher Automatisierungsgrad sind weitere Vorzüge für Sie, wenn Sie die Zollpapiere wie die Ausfuhranmeldung über uns ausfüllen lassen.
Übermitteln Sie uns alle nötigen Daten zur Erstellung der Zollanmeldung, wir informieren die zuständige Ausfuhrzollstelle (Zollstelle im Binnenland, meist am Sitz des Ausführers, am Ort einer Zweigniederlassung bzw. einer Betriebsstätte oder am Ort des werksmäßigen Verpackens bzw. Verladens der Ware, bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK) beginnt und bei der die Ausfuhranmeldung abzugeben ist (erste Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens)).
Die Ware kann wahlweise am Amtsplatz oder außerhalb gestellt werden. Nach der Gestellung erhalten Sie von uns das Ausfuhrbegleitdokument und leiten danach die Ausfuhr Ihrer Ware ein. Danach ist das Ausfuhrbegleitdokument lediglich der Ausgangszollstelle (Zollstelle an der EU-Außengrenze) vorzulegen, dabei ist auch die ausgeführte Ware vorzuzeigen. Sobald die Ausgangszollstelle die Ausfuhr abmeldet, erhalten Sie von uns noch einen Ausgangsvermerk. Er ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Export von der Umsatzsteuer befreit bleibt.
Sofern Ihre Waren die EU nicht von Deutschland aus verlassen, ist eine Zollanmeldung ebenfalls notwendig. Die Meldung ist auch bei Warenwert unter 1.000 Euro empfehlenswert.
Sofern Sie einen PKW Export in ein Drittland planen, ist eine entsprechende Zollanmeldung ein Muss.
EUR.1 – Warenverkehrsbescheinigung
Warenverkehrsbescheinigungen der Art EUR.1 sind für einen Export nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann der Käufer im Drittland einen entsprechenden Antrag vom Zoll stellen. Das EUR.1-Dokument gilt für Waren, die aus der EU stammen oder die innerhalb der EU umfassend bearbeitet wurden. Für die Erstellung der EUR.1 ist eine Erklärung des Lieferanten vorzulegen.
Die Lieferantenerklärung für PKW Export, die für die EUR1 Erstellung notwendig ist, wird von folgenden Automobilherstellern nicht mehr erteilt: Audi, BMW, VW, Porsche, Seat, Renault, Volvo, Land Rover sowie Range Rover. Mercedes Benz erteilt die Lieferanteerklärungen für PKW Export für ausgewählte Modelle.
Für die Erstellung einer elektronischen Ausfuhranmeldung benötigen wir folgende Dokumente bzw. Informationen:
- Handelsrechnung, Kaufvertrag oder Pro-Forma Rechnung
- Lieferschein/Packliste mit der Angabe der Zolltarifnummer und Warenbeschreibung etc.
- ZOLLVOLLMACHT zum Erstellen von Ausfuhranmeldung
- Ladeadresse
- Beförderungsmittel (LKW, PKW, Schiff, Flugzeug, per eigene Achse)
- Zollgrenzübergang / Letzte EU-Grenze oder Flug- bzw. Seehafen
Ihre persönlichen Zoll Auftrag können Sie bequem über unser Kontaktformular oder E-Mail vergeben.