29.07.2014 Lange stand die Verlängerung des Carnets TIR für Warentransporte nach Russland zur Diskussion. Fast schien es, als wollten die russischen Behörden den vereinfachten Bestimmungen für Einreise und Transport nicht zustimmen. Doch nun gab die International Road Transport Union (IRU) bekannt, dass der Föderale Zolldienst der Russischen Föderation die Ende Juni auslaufende Bürgschaftsvereinbarung mit dem russischen TIR-Verband vorerst bis zum 30. November 2014 verlängert hat.
Erst Mitte Juni hatte die International Road Transport Union in einem Schreiben an den russischen Präsidenten darauf hingewiesen, dass die bisherige TIR-Bürgschaftsvereinbarung ab dem 01. Juli 2014 ausläuft. Damit wäre es möglich gewesen, die Ausgabe von Carnets TIR an russische Unternehmen in der Transportwirtschaft ab sofort zu unterbinden. Hätte man sich dazu entschieden, wäre jeder Transport auf dem Gebiet der Russischen Föderation nicht nur dem Carnet TIR zu unterwerfen, sondern weiteren nationalen Vorschriften. Jeder Transport nach Russland wäre damit nur unter massiven zusätzlichen Sicherheitsleistungen möglich gewesen. Wären die gängigen Mittel zur Sicherung von Warentransits zur Anwendung gekommen, hätten die Transportunternehmen Geldzahlungen, Bankgarantien, Bürgschaften oder Vermögenspfändungen leisten müssen. Auch eine Zollbegleitung durfte gefordert werden.
Buchstäblich bis zur letzten Sekunde schien es, als sollten die russischen Behörden diese Auflagen für Transporte durch das Gebiet der Russischen Föderation geltend machen. Begründet worden waren sie durch offene Zahlungsverpflichtungen des russischen Transportverbands ASMAP gegenüber den lokalen Zollbehörden. Außerdem waren unter dem Carnet TIR-Verfahren offenbar gehäuft Fälle aufgetreten, in denen Waren nicht ordnungsgemäß zugestellt worden waren. Aufgrund dieser Entwicklung hatte sich die IRU in Genf ebenso wie die Carnet TIR-Verbände in Russland, Belarus und Kasachstan bereits bei der Eurasischen Zollunion beschwert und auch die Europäische Union zum Handeln aufgefordert. Dieses Vorgehen hatte nun endlich Erfolg. Transporte nach Russland dürfen weiterhin unter Carnet TIR durchgeführt werden, wenn die Einreise über Belarus oder Kasachstan als Mitglieder der Eurasischen Zollunion abläuft.
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Bildquelle: EuroGUS e.K. Internationale Spedition/ www.eurogus.de